Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen dguard

für die Nutzung von Digades dguard nach erstmaligem Erwerb

1 Allgemeines

(1)   Diese Bedingungen von Digades dguard (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) gelten für alle erstmalig geschlossenen Verträge zur Nutzung des Digades dguard Systems zwischen

Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign
Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Tim Berger, Dr.-Ing. Sascha Berger
Amtsgericht Dresden HRB 2775
Telefon +49 3583 5775-0
Telefax + 49 3583 5775-111
(nachfolgend "Digades")

und dem Kunden.

Die beim Erwerb vom autorisierten Verkäufer mit diesem vereinbarten Verkaufsbedingungen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen zwischen Kunde und Verkäufer.

Die Nutzungsbedingungen gelten in Ansehung der Dienstenutzung ausschließlich zwischen Digades und dem Kunden. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der Nutzungsbedingungen. Abweichende Nutzungsbedingungen des Kunden akzeptiert Digades nicht. Dies gilt auch, wenn Digades der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Servicevertrag zwischen Digades und dem Kunden kommt unwiderruflich zustande, sobald der Kunde das Digades dguard System beim autorisierten Händler erworben hat und von diesem das System freigeschaltet wurde. Der Servicevertrag beinhaltet die in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Leistungen.

(2)   Digades kann die Nutzungsbedingungen nachträglich ändern, wenn dies notwendig ist und der Kunde durch die Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Notwendigkeit kann sich zum Beispiel aus einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingung für die Erbringung von Notrufdienstleistungen oder von Telekommunikationsdienstleistungen, aus einer Änderung der Marktverhältnisse für diese Dienstleistungen, welche Digades seinerseits hierzu am Markt beschafft, oder aus der Implementation zusätzlicher Funktionen in das Produkt Digades dguard ergeben. Die Änderungen werden zu dem von der Änderung selbst benannten Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch, wenn Digades die geänderten Nutzungsbedingungen auf dem dguard Kundenportal hinterlegt und dem Kunden die Hinterlegung durch Email an die vom Kunden auf dem dguard Kundenportal hinterlegte Email-Adresse mitgeteilt hat.     

2 Produkteigenschaften Digades dguard

2.1 Systemkomponenten

Digades ist ein Anbieter von Hard und Software im Bereich drahtloser Kommunikationslösungen. Digades stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen dem Kunden unter der Bezeichnung Digades dguard ein automatisches Notruf- und Diebstahlwarnsystem für einspurige Motorräder zum Zwecke des Betriebes im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sowie in weiteren Ländern der als Anlage 1 beigefügten Länderliste zur Verfügung. Die Verwendung in mehrspurigen Motorfahrzeugen (insbesondere auch Trikes, Quads oder Motorrädern mit Beiwagen) ist ausgeschlossen. Digades dguard besteht aus Hardwarekomponenten, einer App für Smartphones oder Internetbrowser zur Systemkonfiguration und Anzeigen einer Diebstahlwarnung und einem zeitlich begrenzten Zugang zur Mobilfunkkommunikation (§ 3), welcher insbesondere für den Verbindungsaufbau mit den Notrufabfragestellen bzw. der dguard App erforderlich ist. Die Hardwarekomponenten bestehen aus dem dguard eCall Modul, und einem dguard SOS Taster. Die Hardwarekomponenten können ausschließlich bei autorisierten Händlern erworben und von diesen im Wege der Nachrüstung in das Kundenmotorrad eingebaut sowie in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme beinhaltet den zeitlich begrenzten Zugang zur Mobilfunkkommunikation. Für die Verlängerung der Mobilfunkkommunikation sowie den Bezug und die Nutzung der App gelten besondere Bedingungen.

2.2 Funktionsweise

Digades dguard erkennt über die in dem dguard eCall Modul ermittelten Sensordaten typische Unfallsituationen und löst bei Detektion einer Unfallsituation und Diensteverfügbarkeit (§ 3) automatisch einen mobilen Notruf an die zuständige Notrufabfragestelle aus. An die Notrufabfragestelle werden für die Identifizierung und Lokalisierung des Fahrzeugs sowie zur Hilfeleistung erforderliche Informationen ("Notrufinformationen“) übermittelt. Bei Detektion eines Diebstahls löst Digades dguard unter gleichen Voraussetzungen eine via Mobilfunk zu übertragende Diebstahlswarnung an die vom Kunden zu installierende und konfigurierende dguard App aus.

Die Notrufinformationen bestehen aus denjenigen Daten, welche nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2015/758 Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.April 2015 von bordeigenen eCall-Systemen an die Notrufabfragestellen zu übermitteln sind, um die Kompatibilität und Interoperabilität mit einem künftigen, kontinuierlichen und harmonisierten EU-weiten eCall-Dienst im Sinne der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission vom 26. November 2012 („EU-weiter eCall-Dienst") sicherzustellen.

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Nutzungsbedingungen ist der EU-weite eCall-Dienst selbst noch nicht sichergestellt, da den Mitgliedsstaaten der EU für die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen eine Frist bis zum 1. Oktober 2017 eingeräumt ist. Bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des EU-weiten eCall-Dienstes werden die Notrufinformationen daher durch eine automatisierte Ansage im deutschen Mobilfunknetz in deutscher Sprache abgesetzt, welche insbesondere zum Beginn der Notrufverbindung die Koordinaten des Standortes übermittelt. Ist die SIM-Karte des dguard eCall Modules zum Zeitpunkt der Auslösung des Notrufes in das Mobilfunknetz eines anderen Landes der Anlage 1 eingebucht, erfolgt die Ansage in englische Sprache; wenn und soweit zum Zeitpunkt der Auslösung des Notrufes eine Ansage in einer der Amtssprachen des betreffenden Landes im dguard eCall Modul implementiert ist, in dieser.        

Der Notruf kann auch manuell über den dguard eCall Taster ausgelöst werden. 

2.3 Systemvoraussetzungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung und ordnungsgemäße Funktionalität von Digades dguard® einen sachgemäßen Einbau durch einen autorisierten Händler sowie die sachgemäße Bedienung gemäß der beim Erwerb des Produktes mitgelieferten Bedienungsanleitung voraussetzt. Die Bedienungsanleitung steht unter https://www.dguard.com/de/service/downloads zum Download bereit.

2.4 Grenzen des Systems

Das Absetzen des Notrufes nach einem Unfall oder einer Diebstahlwarnung kann im Einzelfall an von Digades nicht zu beeinflussenden Einflüssen scheitern. Solche Einflüsse sind insbesondere:

a)   mangelnde Integrität und Vitalität der Hardwarekomponenten

Die Hardwarekomponenten sind für den Einsatzzweck der Unfallerkennung auch konstruktiv ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung kann jedoch nicht jede denkbare äußere Gewalteinwirkung durch besondere konstruktive Maßnahmen berücksichtigt werden. Die für den Einbau zuständigen Händler sind daher angehalten, Hardwarekomponenten nur an geschützter Stelle im bzw. am Fahrzeug zu verbauen. Sollte hiervon auf Wunsch des Kunden abgewichen werden, geht die zu dessen Lasten. In extremen Unfallsituationen können Beschädigungen der Hardwarekomponenten selbst erfolgen und ggf. Funktionsbeeinträchtigungen des Systems nach sich ziehen.

Die Stromversorgung des Gerätes ist im Falle eines Abrisses der Bordstromversorgung des Fahrzeuges nur über eine fest eingebaute Batterie sichergestellt, welche nur für eine einmalige Nutzung ausgelegt ist. Die Lebenserwartung der ungenutzten Batterie beträgt zehn Jahre. Nach batteriegestützter Notrufauslösung (z.B. bei unfallbedingtem Abriss des Kabelbaumes des dguard Modules oder sonst mangelhaftem Anschluss an die Bordstromversorgung) sowie nach Ablauf der Lebenserwartung obliegt dem Kunden, die Batterie durch den dguard Kundendienst bei einem autorisierten Händler überprüfen und im Bedarfsfalle wechseln zu lassen.

b)   mangelnde Typizität der Unfall- oder Diebstahlsituation

Die Software des Systems schlussfolgert das Vorliegen einer Unfall- oder Diebstahlssituation (nachfolgend: „Situation“) aus festgelegten Kombinationen der durch die Sensorik des Systems gelieferten Daten. Die Festlegung resultiert aus einer Schlüssigkeitsbewertung, welche zur Vermeidung von Fehlalarmen (z.B. durch Umfallen des Fahrzeuges) notwendig ist, ihrerseits aber im Zielkonflikt mit einer möglichst vollständigen Detektion von Situationen steht. Bei Vorliegen atypischer Situationen, bei denen die Werte der Sensorik ein anderes Ereignis als einen Unfall bzw. einen Diebstahl nahelegen, wird daher ggf. trotz Vorliegens eines Unfalles kein Notruf bzw. keine Diebstahlwarnung ausgelöst. Solche atypischen Situationen können zum Beispiel gegeben sein, wenn

  • das Motorrad nach einem Unfall nahezu senkrecht zum Stehen kommt, etwa weil es zwischen Bäumen verklemmt oder zwischen anderen Fahrzeugen verkeilt ist (dies kann u.U. nicht zuverlässig von einer Gefahrenbremsung unterschieden werden),
  • das Motorrad aus dem Stand von einem gegnerischen Fahrzeug erfasst wird (dies kann u.U. nicht zuverlässig von einem schlichten Umfallen des Motorrades unterschieden werden) oder
  • das Motorrad in nicht allgemein verkehrsüblicher Art und Weise bewegt wird.   

c)   mangelnde Verfügbarkeit von hinreichend genauen Standortdaten

Das System generiert die für den Notruf erforderlichen Standortkoordinaten aus Werten, welche vom Global Positioning System (GPS) geliefert werden. Fällt beispielsweise GPS aus, ändert der Betreiber des GPS die Genauigkeit der Standortbestimmung auf ein nicht mehr hinreichendes Maß oder steht zum Unfallzeitpunkt keine Verbindung zu einer hinreichenden Zahl von GPS-Satelliten (etwa wegen Ausfällen oder wegen Geländeabschattungen) zur Verfügung, kann ggf. der Unfallstandort nicht bestimmt und ein Notruf nicht ausgelöst werden. Buchstabe d) gilt entsprechend. 

d)   mangelnde Netzverfügbarkeit

Für den Aufbau der Kommunikation mit der Notrufabfragestelle und der dguard eCall App nutzt das System das öffentliche Netz eines von Digades hierfür gebundenen deutschen Mobilfunkbetreibers bzw. ein diesem Mobilfunkbetreiber via roa­ming zur Verfügung stehendes ausländisches Mobilfunknetz. Kann eine Mobilfunkverbindung nicht aufgebaut werden, kann ein Notruf nicht ausgelöst werden. Die Einzelheiten regelt und erläutert § 3 Absatz 2. 

e)   Nutzung ausländischer Mobilfunknetze

Das System wählt für die Auslösung des Notrufes die EU-weite Rufnummer 112 an. In der Nähe von Landesgrenzen kann es technisch bedingt vorkommen, dass sich die SIM-Karte des dguard eCall Moduls nicht in das Mobilfunknetz desjenigen Landes, in welchem sich das dguard eCall Modul befindet, einbucht, sondern in ein roaming-Netz des Nachbarlandes; angesprochen wird in diesem Fall eine Notrufabfragestelle des Nachbarlandes. Solange das Rettungswesen unter eCall nicht hinreichend EU-weit harmonisiert ist, kann dann nicht erwartet werden, dass der Notruf bei einer Notrufabfragestelle des Nachbarlandes rechtzeitige Rettungsmaßnahmen an der Unfallstelle zur Folge hat und/oder dass der Notruf an die zuständige Notrufabfragestelle des Unfallortes weitergeleitet wird. Selbst wenn eine Weiterleitung erfolgt, kann es zu Verzögerungen bei der Einleitung von Rettungsmaßnahmen kommen.

Der Eingang von Diebstahlswarnungen auf der dguard App setzt eine aktive Datenverbindung des genutzten Smartphones voraus, welche nicht ohne entsprechende Vertragsinhalte und entsprechende Konfiguration des Smartphones zum Datenroaming besteht; Entsprechendes gilt für die SMS-Anbindung des Smartphones in ausländischen Mobilfunknetzen in dem Fall, dass der Kunde den Empfang der Diebstahlswarnung dahingehend konfiguriert hat, dass die Diebstahlswarnung via SMS gesendet werden soll.      

f)   mangelnde gesetzliche Regelung der Verarbeitung automatisierter Notrufe

Es liegt außerhalb des Einfluss- und Einwirkungsbereichs von Digades, wie die jeweils beanspruchten nationalen Notrufabfragestellen einen eingehenden automatisierten Notruf verarbeiten. Die Arbeitsweise der Notrufabfragestellen in den Mitgliedsstaaten der EU setzt im Interesse zuverlässiger Standortinformationen herkömmlicherweise die Nutzung von fest installierten Notrufsäulen und/oder das Tätigwerden von Menschen bei standortunabhängiger Nutzung öffentlicher Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Mobilfunk) voraus. Erst mit der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der EU aus der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission vom 26. November 2012 soll die Verarbeitung automatisierter Notrufe durch eCall-Systeme sichergestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt die Arbeitsweise der Notrufabfragestellen einzelnen mitgliedsstaatlichen Regelungen, welche unterschiedlichen Inhalts und unterschiedlicher Reglungstiefe sind, in Ermangelung solcher Regelungen spezifischen Usancen, welche durch die Arbeitsweise des Systems nicht berücksichtigt werden können. Die Arbeitsweise des Systems bei der zusätzlichen Ansage nach § 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 2 orientiert sich an § 4 Abs. 8 Satz 5 Ziffer 2 der deutschen Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2012) jedoch mit der Maßgabe, dass zum Aufbau der Notrufverbindung nicht ein mitgeführtes Mobiltelefon sondern die im dguard eCall Modul fest verbaute SIM-Karte genutzt wird. Eine dem vergleichbare Rechts- und/oder Anweisungslage kann für andere Mitgliedsstaaten der EU bzw. des EWR nicht vorausgesetzt werden. Dies betrifft namentlich die in Anlage 2 aufgeführten Länder.

3 Leistung, Verfügbarkeit, Dauer und Kosten der Dienste

3.1 dguard Dienste

Damit dem Kunden die notwendige Mobilfunkanbindung von Digades dguard zur Verfügung steht, stellt Digades dem Kunden für die Dauer von zwei Jahren eine Mobilfunkanbindung des dguard eCall Modules zur Verfügung (Servicevertrag). Der Servicevertrag beginnt mit dem Tag der Freischaltung der im vom Kunden erworbenen dguard eCall Modul verbauten SIM-Karte durch den autorisierten Händler. Die Kosten für die Mobilfunkanbindung sind in den ersten beiden Nutzungsjahren (Grundlaufzeit) im Kaufpreis enthalten.

Dem Kunden steht es frei, die Nutzung jederzeit einzustellen bzw. das dguard eCall Modul außer Betrieb zu nehmen, ohne dass ihm hierdurch Erstattungsansprüche entstehen.

Der Servicevertrag endet nach der Grundlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung oder Anzeige der Beendigung bedarf, es sei denn, der Kunde macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Servicevertrag kostenpflichtig auf dem dguard Kundenportal unter der Rubrik „Meine dguard Systeme“ zu verlängern.

Eine Verlängerung des Servicevertrages durch den Kunden  kann auf dem dguard Kundenportal unter der Rubrik „Vertragsverlängerung“ erfolgen. Wird der Servicevertrag nicht innerhalb der Grundlaufzeit verlängert, wird das System inaktiv geschaltet und die App kann nicht mehr genutzt werden. Eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit um mindestens ein Jahr kann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Grundlaufzeit zum Standardtarif gemäß aktueller Preisliste nachgeholt werden.

Innerhalb des 3. bis 21. Monats nach Ende der Grundlaufzeit kann eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre, ab dem Zeitpunkt der Reaktivierung, nachgeholt werden. In diesem Falle wird zusätzlich zum Standardtarif gemäß aktueller Preisliste hierauf ein Aufschlag von 50% erhoben. Der Aufschlag entfällt, wenn der Ersterwerber das von ihm erworbene Digades dguard System während des vorgenannten Zeitraums auf einen Dritten gemäß § 5 letzter Absatz übertragen hat und der Dritte nach Ummeldung im Kundenportal die Reaktivierung auf seinen Namen vornimmt.

Erfolgt eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit nicht spätestens bis zum Ablauf des 21. Monats nach Ende der Grundlaufzeit, wird die SIM-Karte endgültig und unwiderruflich abgeschaltet. Das System kann dann insgesamt nicht mehr genutzt werden und muss vollständig bei einem autorisierten Händler neu erworben und angemeldet werden.

3.2 Verfügbarkeit der Dienste

Digades dguard beruht auf GPS-basierten Datenempfang sowie einer funkgesteuerten Datenübertragung über die in dem Produkt eingebaute SIM-Karte. Digades hat auf die Verfügbarkeit und Qualität des vom Netzbetreiber betriebenen Funknetzes sowie des GPS-Netzes keinen Einfluss und kann daher eine durchgängige und exakte Ermittlung der für die Unfallerkennung erforderlichen Fahrzeugdaten sowie die jederzeitige Übermittlung des Notrufs an die Notrufabfragestellen nicht gewährleisten.

Digades dguard ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom Netzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt und kann insbesondere auch durch atmosphärische Nutzungsbedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Kraftfahrzeuges sowie Hindernisse (z.B. Brücken, Tunnel, Gebäude) beeinträchtigt werden. Außerdem setzt die Übermittlung des Notrufs die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft des Mobilfunknetzes voraus.

Störungen von Digades dguard können sich auch aus Gründen höherer Gewalt sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen ergeben, wie beispielsweise Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Anlagen des Netzbetreiber. Störungen können sich auch aus kurzzeitigen Kapazitätsengpässen durch Belastungsspitzen oder aus Störungen im Bereich von Telekommunikationsanlagen Dritter ergeben.

Digades wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken.

3.3 Kosten der Dienste

Die dguard Dienste sind für den Kunden in den ersten 24 Monaten des Servicevertrages („Grundlaufzeit“) im Kaufpreis enthalten; dies gilt nur für den erstmaligen Abschluss eines Servicevertrages für ein bestimmtes Digades dguard System. Nach Ende der Grundlaufzeit gelten die hierzu von Digades im Kundenportal von Digades zum Zeitpunkt des jeweiligen Abschlusses des Servicevertrages veröffentlichten Entgelte („aktuelle Preisliste“).

4 Digades Apps

Die App für das Digades dguard System ist über den Apple App Store sowie über den Google Play Store kostenlos erhältlich. Mithilfe von dguard kann der Nutzer seine Fahrten mit dem Motorrad aufzeichnen. Die aufgezeichneten Daten umfassen Aufenthaltsort, Geschwindigkeit, Richtung, Beschleunigung und Rotation. Aufgrund der vorgenannten Daten und mithilfe von mehreren Sensoren kann die dguard App bestimmen, ob ein Unfall passiert ist und sich gegebenenfalls nach dem Unfall automatisch mit der Rettungsleitstelle verbinden. Darüber hinaus enthält die dguard App eine Diebstahlwarnung. Wird das Motorrad des Nutzers in dessen Abwesenheit entfernt, erhält der Nutzer eine Nachricht auf sein Smartphone („Alarm“). Die Nutzung der dguard App von Digades setzt entsprechende kompatible Geräte und den von Digades angebotenen Mobilfunkempfänger sowie einen ausreichenden Internetzugang voraus. Es obliegt dem Nutzer, sein Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welcher die Nutzung der App ermöglicht. Über die dguard App kann der korrekte Verbau vom dguard System überprüft werden. Die App kann jederzeit gelöscht bzw. deinstalliert werden, wenn das System nicht mehr genutzt wird.

5 Nutzung der Dienste

Der Kunde darf Digades dguard nicht für gesetzeswidrige Zwecke nutzen. Der Kunde wird hiermit auf die Strafbarkeit einer absichtlichen oder wissentlichen missbräuchlichen Nutzung von Notrufen (vgl. bspw. § 145 Abs. 1 Ziffer 1 des deutschen StGB) hingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, Digades von allen Kosten eines von ihm zu vertretenden Notrufmissbrauches freizustellen. Die technisch bedingte Fehlauslösung von Notrufen durch Digades dguard® hat der Kunden nicht zu vertreten.

Die in dem Produkt eingebaute SIM-Karte ist durch den Kunden ebenfalls nur für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Dienste von Digades dguard zu nutzen.  

Die kundenseitige Übertragung des Servicevertrages einschließlich seiner Verlängerungsmöglichkeit auf einen Dritten ist dem Kunden ohne Zustimmung von Digades gestattet, vorausgesetzt, der Kunde veräußert diesem Dritten vollständig das von ihm erworbene Digades dguard System, für welches der Servicevertrag abgeschlossen worden ist, und der Dritte nimmt eine Ummeldung eben jenes Digades dguard Systems auf seinen Namen im dguard Kundenportal vor.   

6 Haftung

(1)   Digades übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über Digades dguard übermittelten Daten und Informationen. Gleiches gilt für die Folgen von Störungen, Unterbrechungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Übermittlung des automatischen Notrufs oder der automatischen Diebstahlswarnung, insbesondere in den unter § 2 Absatz 4 und § 3 Absatz 2 beschriebenen Fällen.

(2)   Digades haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3)   In sonstigen Fällen haftet Digades – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 ausgeschlossen.

(4)   Die Haftung von Digades für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen der Absätze 2 und 3 unberührt.

7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, findet auf den Vertrag und diese Nutzungsbedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

7.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Digades in Zittau. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

9 Hinweise zum Batteriegesetz

(1)   Digades weist darauf hin, dass der Kunde zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet ist.

(2)   Der Kunde kann Batterien nach Gebrauch an Digades oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (beispielsweise in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
       Der Kunde kann die Batterien auch per Post an Digades zurücksenden. In dem Fall erstattet Digades dem Kunden das Briefporto für den Rückversand der Altbatterie.

(3)   Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

           a) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

           b) Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

           c) Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

           d) Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Nutzungsbedingungen Vertragsverlängerung

für die verlängerte Nutzung von Digades dguard

1 Allgemeines

(1)   Diese Nutzungsbedingungen Vertragsverlängerung von Digades dguard (nachfolgend „NBV“) gelten für alle Verträge zur Verlängerung der Nutzung des Digades dguard Systems zwischen

Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign
Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Tim Berger, Dr.-Ing. Sascha Berger
Amtsgericht Dresden HRB 2775
Telefon +49 3583 5775-0
Telefax + 49 3583 5775-111
(nachfolgend "Digades")

und dem Kunden.

Die NBV gelten in Ansehung der Dienstenutzung ausschließlich zwischen Digades und dem Kunden. Maßgebend ist die jeweils bei Verlängerung des Vertrags gültige Fassung der NBV. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert Digades nicht. Dies gilt auch, wenn Digades der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(2)   Digades kann die NBV nachträglich ändern, wenn dies notwendig ist und der Kunde durch die Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Notwendigkeit kann sich zum Beispiel aus einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingung für die Erbringung von Notrufdienstleistungen oder von Telekommunikationsdienstleistungen, aus einer Änderung der Marktverhältnisse für diese Dienstleistungen, welche Digades seinerseits hierzu am Markt beschafft, oder aus der Implementation zusätzlicher Funktionen in das Produkt Digades dguard ergeben. Die Änderungen werden zu dem von der Änderung selbst benannten Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch, wenn Digades die geänderten NBV auf dem dguard Kundenportal hinterlegt und dem Kunden die Hinterlegung durch Email an die vom Kunden auf dem dguard Kundenportal hinterlegte Email-Adresse mitgeteilt hat.    

2 Produkteigenschaften Digades dguard

2.1 Systemkomponenten

Digades ist ein Anbieter von Hard und Software im Bereich drahtloser Kommunikationslösungen. Digades stellt nach Maßgabe dieser NBV dem Kunden unter der Bezeichnung Digades dguard ein automatisches Notruf- und Diebstahlwarnsystem für einspurige Motorräder zum Zwecke des Betriebes im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sowie in weiteren Ländern der als Anlage 1 beigefügten Länderliste zur Verfügung. Die Verwendung in mehrspurigen Motorfahrzeugen (insbesondere auch Trikes, Quads oder Motorrädern mit Beiwagen) ist ausgeschlossen. Digades dguard besteht aus Hardwarekomponenten, einer App für Smartphones oder Internetbrowser zur Systemkonfiguration und Anzeigen einer Diebstahlwarnung und einem zeitlich begrenzten Zugang zur Mobilfunkkommunikation (§ 3), welcher insbesondere für den Verbindungsaufbau mit den Notrufabfragestellen bzw. der dguard App erforderlich ist. Die Hardwarekomponenten bestehen aus dem dguard eCall Modul, und einem dguard SOS Taster. Die Hardwarekomponenten können ausschließlich bei autorisierten Händlern erworben und von diesen im Wege der Nachrüstung in das Kundenmotorrad eingebaut sowie in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme beinhaltet den zeitlich begrenzten Zugang zur Mobilfunkkommunikation. Für die Verlängerung der Mobilfunkkommunikation sowie den Bezug und die Nutzung der App gelten besondere Bedingungen.

2.2 Funktionsweise

Digades dguard erkennt über die in dem dguard eCall Modul ermittelten Sensordaten typische Unfallsituationen und löst bei Detektion einer Unfallsituation und Diensteverfügbarkeit (§ 3) automatisch einen mobilen Notruf an die zuständige Notrufabfragestelle aus. An die Notrufabfragestelle werden für die Identifizierung und Lokalisierung des Fahrzeugs sowie zur Hilfeleistung erforderliche Informationen ("Notrufinformationen“) übermittelt. Bei Detektion eines Diebstahls löst Digades dguard unter gleichen Voraussetzungen eine via Mobilfunk zu übertragende Diebstahlswarnung an die vom Kunden zu installierende und konfigurierende dguard App aus.

Die Notrufinformationen bestehen aus denjenigen Daten, welche nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2015/758 Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.April 2015 von bordeigenen eCall-Systemen an die Notrufabfragestellen zu übermitteln sind, um die Kompatibilität und Interoperabilität mit einem künftigen, kontinuierlichen und harmonisierten EU-weiten eCall-Dienst im Sinne der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission vom 26. November 2012 („EU-weiter eCall-Dienst") sicherzustellen.

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser NBV ist der EU-weite eCall-Dienst selbst noch nicht sichergestellt, da den Mitgliedsstaaten der EU für die Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen eine Frist bis zum 1. Oktober 2017 eingeräumt ist. Bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des EU-weiten eCall-Dienstes werden die Notrufinformationen daher durch eine automatisierte Ansage im deutschen Mobilfunknetz in deutscher Sprache abgesetzt, welche insbesondere zum Beginn der Notrufverbindung die Koordinaten des Standortes übermittelt. Ist die SIM-Karte des dguard eCall Modules zum Zeitpunkt der Auslösung des Notrufes in das Mobilfunknetz eines anderen Landes der Anlage 1 eingebucht, erfolgt die Ansage in englische Sprache; wenn und soweit zum Zeitpunkt der Auslösung des Notrufes eine Ansage in einer der Amtssprachen des betreffenden Landes im dguard eCall Modul implementiert ist, in dieser.

Der Notruf kann auch manuell über den dguard eCall Taster ausgelöst werden. 

2.3 Systemvoraussetzungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung und ordnungsgemäße Funktionalität von Digades dguard einen sachgemäßen Einbau durch einen autorisierten Händler sowie die sachgemäße Bedienung gemäß der beim Erwerb des Produktes mitgelieferten Bedienungsanleitung voraussetzt. Die Bedienungsanleitung steht unter www.dguard.com/manuals zum Download bereit.

2.4 Grenzen des Systems

Das Absetzen des Notrufes nach einem Unfall oder einer Diebstahlwarnung kann im Einzelfall an von Digades nicht zu beeinflussenden Einflüssen scheitern. Solche Einflüsse sind insbesondere:

a)   mangelnde Integrität und Vitalität der Hardwarekomponenten

Die Hardwarekomponenten sind für den Einsatzzweck der Unfallerkennung auch konstruktiv ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung kann jedoch nicht jede denkbare äußere Gewalteinwirkung durch besondere konstruktive Maßnahmen berücksichtigt werden. Die für den Einbau zuständigen Händler sind daher angehalten, Hardwarekomponenten nur an geschützter Stelle im bzw. am Fahrzeug zu verbauen. Sollte hiervon auf Wunsch des Kunden abgewichen werden, geht die zu dessen Lasten. In extremen Unfallsituationen können Beschädigungen der Hardwarekomponenten selbst erfolgen und ggf. Funktionsbeeinträchtigungen des Systems nach sich ziehen.

Die Stromversorgung des Gerätes ist im Falle eines Abrisses der Bordstromversorgung des Fahrzeuges nur über eine fest eingebaute Batterie sichergestellt, welche nur für eine einmalige Nutzung ausgelegt ist. Die Lebenserwartung der ungenutzten Batterie beträgt zehn Jahre. Nach batteriegestützter Notrufauslösung (z.B. bei unfallbedingtem Abriss des Kabelbaumes des dguard Modules oder sonst mangelhaftem Anschluss an die Bordstromversorgung) sowie nach Ablauf der Lebenserwartung obliegt dem Kunden, die Batterie durch den dguard Kundendienst bei einem autorisierten Händler überprüfen und im Bedarfsfalle wechseln zu lassen.

 b)   mangelnde Typizität der Unfall- oder Diebstahlsituation

Die Software des Systems schlussfolgert das Vorliegen einer Unfall- oder Diebstahlssituation (nachfolgend: „Situation“) aus festgelegten Kombinationen der durch die Sensorik des Systems gelieferten Daten. Die Festlegung resultiert aus einer Schlüssigkeitsbewertung, welche zur Vermeidung von Fehlalarmen (z.B. durch Umfallen des Fahrzeuges) notwendig ist, ihrerseits aber im Zielkonflikt mit einer möglichst vollständigen Detektion von Situationen steht. Bei Vorliegen atypischer Situationen, bei denen die Werte der Sensorik ein anderes Ereignis als einen Unfall bzw. einen Diebstahl nahelegen, wird daher ggf. trotz Vorliegens eines Unfalles kein Notruf bzw. keine Diebstahlwarnung ausgelöst. Solche atypischen Situationen können zum Beispiel gegeben sein, wenn

  • das Motorrad nach einem Unfall nahezu senkrecht zum Stehen kommt, etwa weil es zwischen Bäumen verklemmt oder zwischen anderen Fahrzeugen verkeilt ist (dies kann u.U. nicht zuverlässig von einer Gefahrenbremsung unterschieden werden),
  • das Motorrad aus dem Stand von einem gegnerischen Fahrzeug erfasst wird (dies kann u.U. nicht zuverlässig von einem schlichten Umfallen des Motorrades unterschieden werden) oder
  • das Motorrad in nicht allgemein verkehrsüblicher Art und Weise bewegt wird.   

c)   mangelnde Verfügbarkeit von hinreichend genauen Standortdaten

Das System generiert die für den Notruf erforderlichen Standortkoordinaten aus Werten, welche vom Global Positioning System (GPS) geliefert werden. Fällt beispielsweise GPS aus, ändert der Betreiber des GPS die Genauigkeit der Standortbestimmung auf ein nicht mehr hinreichendes Maß oder steht zum Unfallzeitpunkt keine Verbindung zu einer hinreichenden Zahl von GPS-Satelliten (etwa wegen Ausfällen oder wegen Geländeabschattungen) zur Verfügung, kann ggf. der Unfallstandort nicht bestimmt und ein Notruf nicht ausgelöst werden. Buchstabe d) gilt entsprechend. 

d)   mangelnde Netzverfügbarkeit

Für den Aufbau der Kommunikation mit der Notrufabfragestelle und der dguard eCall App nutzt das System das öffentliche Netz eines von Digades hierfür gebundenen deutschen Mobilfunkbetreibers bzw. ein diesem Mobilfunkbetreiber via roa­ming zur Verfügung stehendes ausländisches Mobilfunknetz. Kann eine Mobilfunkverbindung nicht aufgebaut werden, kann ein Notruf nicht ausgelöst werden. Die Einzelheiten regelt und erläutert § 3 Absatz 2. 

e)   Nutzung ausländischer Mobilfunknetze

Das System wählt für die Auslösung des Notrufes die EU-weite Rufnummer 112 an. In der Nähe von Landesgrenzen kann es technisch bedingt vorkommen, dass sich die SIM-Karte des dguard eCall Moduls nicht in das Mobilfunknetz desjenigen Landes, in welchem sich das dguard eCall Modul befindet, einbucht, sondern in ein roaming-Netz des Nachbarlandes; angesprochen wird in diesem Fall eine Notrufabfragestelle des Nachbarlandes. Solange das Rettungswesen unter eCall nicht hinreichend EU-weit harmonisiert ist, kann dann nicht erwartet werden, dass der Notruf bei einer Notrufabfragestelle des Nachbarlandes rechtzeitige Rettungsmaßnahmen an der Unfallstelle zur Folge hat und/oder dass der Notruf an die zuständige Notrufabfragestelle des Unfallortes weitergeleitet wird. Selbst wenn eine Weiterleitung erfolgt, kann es zu Verzögerungen bei der Einleitung von Rettungsmaßnahmen kommen.

Der Eingang von Diebstahlswarnungen auf der dguard App setzt eine aktive Datenverbindung des genutzten Smartphones voraus, welche nicht ohne entsprechende Vertragsinhalte und entsprechende Konfiguration des Smartphones zum Datenroaming besteht; Entsprechendes gilt für die SMS-Anbindung des Smartphones in ausländischen Mobilfunknetzen in dem Fall, dass der Kunde den Empfang der Diebstahlswarnung dahingehend konfiguriert hat, dass die Diebstahlswarnung via SMS gesendet werden soll.      

f)   mangelnde gesetzliche Regelung der Verarbeitung automatisierter Notrufe

Es liegt außerhalb des Einfluss- und Einwirkungsbereichs von Digades, wie die jeweils beanspruchten nationalen Notrufabfragestellen einen eingehenden automatisierten Notruf verarbeiten. Die Arbeitsweise der Notrufabfragestellen in den Mitgliedsstaaten der EU setzt im Interesse zuverlässiger Standortinformationen herkömmlicherweise die Nutzung von fest installierten Notrufsäulen und/oder das Tätigwerden von Menschen bei standortunabhängiger Nutzung öffentlicher Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Mobilfunk) voraus. Erst mit der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der EU aus der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission vom 26. November 2012 soll die Verarbeitung automatisierter Notrufe durch eCall-Systeme sichergestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt die Arbeitsweise der Notrufabfragestellen einzelnen mitgliedsstaatlichen Regelungen, welche unterschiedlichen Inhalts und unterschiedlicher Reglungstiefe sind, in Ermangelung solcher Regelungen spezifischen Usancen, welche durch die Arbeitsweise des Systems nicht berücksichtigt werden können. Die Arbeitsweise des Systems bei der zusätzlichen Ansage nach § 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 2 orientiert sich an § 4 Abs. 8 Satz 5 Ziffer 2 der deutschen Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2012) jedoch mit der Maßgabe, dass zum Aufbau der Notrufverbindung nicht ein mitgeführtes Mobiltelefon sondern die im dguard eCall Modul fest verbaute SIM-Karte genutzt wird. Eine dem vergleichbare Rechts- und/oder Anweisungslage kann für andere Mitgliedsstaaten der EU bzw. des EWR nicht vorausgesetzt werden. Dies betrifft namentlich die in Anlage 2 aufgeführten Länder.    

3 Leistung, Verfügbarkeit, Dauer und Kosten der Dienste

3.1 dguard Dienste

Damit dem Kunden die notwendige Mobilfunkanbindung von Digades dguard zur Verfügung steht, stellt Digades dem Kunden für die Dauer von zwei Jahren eine Mobilfunkanbindung des dguard eCall Modules zur Verfügung (Servicevertrag). Der Servicevertrag beginnt mit dem Tag der Freischaltung der im vom Kunden erworbenen dguard eCall Modul verbauten SIM-Karte durch den autorisierten Händler. Die Kosten für die Mobilfunkanbindung sind in den ersten beiden Nutzungsjahren (Grundlaufzeit) im Kaufpreis enthalten. Die App für das Digades dguard System ist über den Apple App Store sowie über den Google Play Store kostenlos erhältlich. Dem Kunden steht es frei, die Nutzung jederzeit einzustellen bzw. das dguard eCall Modul außer Betrieb zu nehmen und die App zu löschen bzw. zu deinstallieren, ohne dass ihm hierdurch Erstattungsansprüche entstehen.

Der Servicevertrag endet nach der Grundlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung oder Anzeige der Beendigung bedarf, es sei denn, der Kunde macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Servicevertrag kostenpflichtig auf dem dguard Kundenportal unter der Rubrik „Meine dguard Systeme“ zu verlängern.

Eine Verlängerung des Servicevertrages durch den Kunden zu diesen NBV kann auf dem dguard Kundenportal unter der Rubrik „Vertragsverlängerung“ erfolgen. Wird der Servicevertrag nicht innerhalb der Grundlaufzeit verlängert, wird das System inaktiv geschaltet und die App kann nicht mehr genutzt werden. Eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit um mindestens ein Jahr kann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Grundlaufzeit zum Standardtarif gemäß aktueller Preisliste nachgeholt werden.

Innerhalb des 3. bis 21. Monats nach Ende der Grundlaufzeit kann eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre, ab dem Zeitpunkt der Reaktivierung, nachgeholt werden. In diesem Falle wird zusätzlich zum Standardtarif gemäß aktueller Preisliste hierauf ein Aufschlag von 50% erhoben. Eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit um mindestens ein Jahr kann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Grundlaufzeit zum Standardtarif gemäß aktueller Preisliste nachgeholt werden.

Erfolgt eine Reaktivierung und Verlängerung der Laufzeit nicht spätestens bis zum Ablauf des 21. Monats nach Ende der Grundlaufzeit, wird die SIM-Karte endgültig und unwiderruflich abgeschaltet. Das System kann dann insgesamt nicht mehr genutzt werden und muss vollständig bei einem autorisierten Händler neu erworben und angemeldet werden.

3.2 Verfügbarkeit der Dienste

Digades dguard beruht auf GPS-basierten Datenempfang sowie einer funkgesteuerten Datenübertragung über die in dem Produkt eingebaute SIM-Karte. Digades hat auf die Verfügbarkeit und Qualität des vom Netzbetreiber betriebenen Funknetzes sowie des GPS-Netzes keinen Einfluss und kann daher eine durchgängige und exakte Ermittlung der für die Unfallerkennung erforderlichen Fahrzeugdaten sowie die jederzeitige Übermittlung des Notrufs an die Notrufabfragestellen nicht gewährleisten.

Digades dguard ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom Netzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt und kann insbesondere auch durch atmosphärische NBV, topografische Gegebenheiten, die Position des Kraftfahrzeuges sowie Hindernisse (z.B. Brücken, Tunnel, Gebäude) beeinträchtigt werden. Außerdem setzt die Übermittlung des Notrufs die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft des Mobilfunknetzes voraus.

Störungen von Digades dguard können sich auch aus Gründen höherer Gewalt sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen ergeben, wie beispielsweise Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Anlagen des Netzbetreiber. Störungen können sich auch aus kurzzeitigen Kapazitätsengpässen durch Belastungsspitzen oder aus Störungen im Bereich von Telekommunikationsanlagen Dritter ergeben.

Digades wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken.

3.3 Kosten der Dienste

Die dguard Dienste sind für den Kunden in den ersten 24 Monaten des Servicevertrages („Grundlaufzeit“) im Kaufpreis enthalten; dies gilt nur für den erstmaligen Abschluss eines Servicevertrages für ein bestimmtes Digades dguard System. Nach Ende der Grundlaufzeit gelten die hierzu von Digades im Kundenportal von Digades zum Zeitpunkt des jeweiligen Abschlusses des Servicevertrages veröffentlichten Entgelte („aktuelle Preisliste“).

4 Nutzung der Dienste

Der Kunde darf Digades dguard nicht für gesetzeswidrige Zwecke nutzen. Der Kunde wird hiermit auf die Strafbarkeit einer absichtlichen oder wissentlichen missbräuchlichen Nutzung von Notrufen (vgl. bspw. § 145 Abs. 1 Ziffer 1 des deutschen StGB) hingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, Digades von allen Kosten eines von ihm zu vertretenden Notrufmissbrauches freizustellen. Die technisch bedingte Fehlauslösung von Notrufen durch Digades dguard hat der Kunden nicht zu vertreten.

Die in dem Produkt eingebaute SIM-Karte ist durch den Kunden ebenfalls nur für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Dienste von Digades dguard zu nutzen.

Die kundenseitige Übertragung des Servicevertrages einschließlich seiner Verlängerungsmöglichkeit auf einen Dritten ist dem Kunden ohne Zustimmung von Digades gestattet, vorausgesetzt, der Kunde veräußert diesem Dritten vollständig das von ihm erworbene Digades dguard System, für welches der Servicevertrag abgeschlossen worden ist, und der Dritte nimmt eine Ummeldung eben jenes Digades dguard Systems auf seinen Namen im dguard Kundenportal vor.  

5 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung (Verlängerung des Servicevertrages) zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen im Hinblick auf die Verlängerung des Servicevertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

         Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign

         Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau

         Telefon +49 3583 5775-0, Telefax + 49 3583 5775-111

         service [at] tilsberk.com (service[at]tilsberk[dot]com)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite shop.digades.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten habenunverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Preise und Zahlungsabwicklung

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Die Leistungen von Digades können ausschließlich elektronisch bestellt und bezogen werden. Da keine Lieferung erfolgt, entstehen auch keine Versandkosten.

Die Entgelte für den Servicevertrag sind mit dem Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über PayPal Plus.

6 Haftung

(1)   Digades übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über Digades dguard® übermittelten Daten und Informationen. Gleiches gilt für die Folgen von Störungen, Unterbrechungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Übermittlung des automatischen Notrufs oder der automatischen Diebstahlswarnung, insbesondere in den unter § 2 Absatz 4 und § 3 Absatz 2 beschriebenen Fällen.

(2)   Digades haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3)   In sonstigen Fällen haftet Digades – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 ausgeschlossen.

(4)   Die Haftung von Digades für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen der Absätze 2 und 3 unberührt.

7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, findet auf den Vertrag und diese NBV das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

7.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Digades in Zittau. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser NBV ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der NBV im Übrigen nicht berührt.

9 Hinweise zum Batteriegesetz

(1)   Digades weist darauf hin, dass der Kunde zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet ist.

(2)   Der Kunde kann Batterien nach Gebrauch an Digades oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (beispielsweise in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
       Der Kunde kann die Batterien auch per Post an Digades zurücksenden. In dem Fall erstattet Digades dem Kunden das Briefporto für den Rückversand der Altbatterie.

(3)   Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

           a) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

           b) Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

           c) Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

           d) Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.